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Öffnungszeiten Bürgerservice über die Weihnachtsferien

Montag, 23.12.2024 & Freitag, 27.12.2024 jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr
Montag, 30.12.2024 nur telefonisch von 9.00 bis 11.00 Uhr erreichbar
Donnerstag, 2.1.2025 & Freitag, 3.1.2025 jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr

Ab Dienstag, 7.1.2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

© Götz Schwarzkopf

Nahwärme

Nahwärmeausbau in Kirchheim

Nahwärme ist ein zentraler Baustein, um den Klimaschutz in der Region voranzubringen. Sie vereint die ökologischen Vorteile mit Nutzen für die Anschlussnehmer und ist flexibel bei der Wärmeerzeugung.


Das Wärmenetz in Kirchheim am Neckar wird aktuell mit dem nachwachsenden Rohstoff Holzpellets sowie Wärme aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen beheizt. Zukünftig wird eine Hackschnitzelheizung ergänzt, welche CO2-neutrale Wärme aus Resthölzern der umliegenden Wälder nutzt. Damit steht die Wärmeerzeugung auf mehreren Standbeinen und die Wärmeerzeugung kann flexibel gesteuert werden.

Ansprechpartner bei der SÜWAG für Fragen zur Nahwärme

Holger Beuttenmüller

Leiter Betrieb Quartiere/Fernwärme/Objektlösungen
Telefon: 07062-2393-150
Mobil: 01523-8909352
 
Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG Betrieb und Erzeugung Süd
Reinhold-Würth-Straße 17
74360 Ilsfeld

So funktioniert Nahwärme

Die Wärme wird in Form von warmem Wasser über ein wärmegedämmtes, geschlossenes Rohrleitungssystem (Wärmenetz) zu den einzelnen Abnehmern transportiert.

Jedes Haus erhält eine Übergabestation, die von der Gemeinde installiert und gewartet wird. Sie regelt die Wärmeabgabe an die Heizanlage und trennt diese vom Nahwärmenetz. Die benötigte Wärme wird über einen Zähler erfasst und mit der Gemeinde abgerechnet.

Hausanschluss

Die Graphik zeigt die Übergabestation, welche den bisherigen Heizkessel ersetzt. Heizöltank und Brenner werden zukünftig nicht mehr benötigt. Gebäude, welche bereits eine moderne Heizungsanlage besitzen, können auch einen vorverlegten Hausanschluss erhalten. Damit werden bereits die Voraussetzungen für einen späteren Anschluss an die Nahwärme geschaffen, jedoch kann die vorhandene Heizung weiterbetrieben werden.

Erfüllung der Gesetze und Fördermöglichkeiten

Mit dem Anschluss an die Nahwärmeversorgung werden alle gesetzlichen Verpflichtungen für Bestandsgebäude und für Neubauten zum Einsatz von erneuerbarer Wärme abgedeckt. Durch den Einsatz erneuerbarer Wärme können für den Anschluss und damit verbundene Maßnahmen Fördermittel (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in Höhe von 30 – 50 % beantragt werden.

Die Grafik zeigt den geplanten Wärmenetzausbau.

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