Um Klimaschutzziele im Verkehr erreichen zu können, braucht es einen integrierten Ansatz bei der Verkehrsplanung. Dafür wurde das Instrument des Klimamobilitätsplans im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW - § 28) verankert.
In einem Klimamobilitätsplan werden auf kommunaler Ebene konkrete Vorhaben im Mobilitätssektor zur dauerhaften und erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen festgelegt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft werden die festgeschriebenen Maßnahmen von den zuständigen Kommunen umgesetzt.
© Landratsamt Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg wurde als eine von sechs Modellkommunen für die Pilotphase des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg ausgewählt. In der Erstellung der Klimamobilitätspläne kommt dem Landkreis Ludwigsburg eine doppelte Pionierrolle zu. Er ist nicht nur der erste Landkreis in Baden-Württemberg, der einen Klimamobilitätsplan erstellt, sondern auch die einzige Modellkommune der Pilotphase, die dabei das neue Klimaschutzziel des Landes Baden-Württemberg anstrebt: die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehr um 55 statt 40 Prozent.
Das übergeordnete Ziel des Klimamobilitätsplans besteht darin, die Treibhausgasemissionen im Verkehr des Landkreises bis zum Jahr 2030 verglichen mit dem Jahr 2010 um 55 Prozent zu reduzieren. Hierfür wird es unter anderem notwendig sein, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen im Landkreis zu reduzieren.