Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Kommune. Seine gewählten Mitglieder treffen die für die Kommune wichtigen Entscheidungen. Er stellt zum Beispiel die Weichen für Bildung und Betreuung, Jugend- und Seniorenarbeit, Nachhaltigkeit oder Klimaschutz.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.
1. Stellvertretender Bürgermeister
3. Stellvertretende Bürgermeisterin
2. Stellvertretender Bürgermeister