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Öffnungszeiten Bürgerservice über die Weihnachtsferien

Montag, 23.12.2024 & Freitag, 27.12.2024 jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr
Montag, 30.12.2024 nur telefonisch von 9.00 bis 11.00 Uhr erreichbar
Donnerstag, 2.1.2025 & Freitag, 3.1.2025 jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr

Ab Dienstag, 7.1.2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot/eine Webseite, betrachtet auf die inhaltlichen (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit) als auch unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem), gerade für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar, bedienbar und verständlich ist.

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 78
74366 Kirchheim am Neckar

Telefon: 07143 8955-0
Telefax: 07143 8955-55
E-Mail: info@kirchheim-n.de

 

Die Gemeinde Kirchheim am Neckar ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser
Website https://www.kirchheim-neckar.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden
Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Bilder, Fotos und Grafiken: Vereinzelt können alternative Texte fehlen. Wir prüfen regelmäßig die Vollständigkeit und ergänzen fehlende alternative Texte, eine Ausnahme stellt die Bildergalerie dar, diese enthält keine.
Eingebettete Inhalte von Google (GoogleMaps)


2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 20.5.2021 erstellt.

Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG
durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 3.2.2022 überprüft.

 

3. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen
Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür folgende Emaildresse bitv@alexlang.eu. Bitte beschreiben Sie
die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit
Ihnen in Verbindung setzen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Barrierefreies Leben Alexander Lang
c/o Gemeinde Kirchheim am Neckar
Bassanostrasse 24
75417 Mühlacker
Tel: 07041 864910

Verwenden Sie bei der Kontaktaufnahme bitte den Betreff: BITV-Kirchheim am Neckar

 

4. Durchsetzungsverfahren


Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Kirchheim am Neckar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Kirchheim am Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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