Die Gemeinde Kirchheim am Neckar ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser
Website https://www.kirchheim-neckar.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden
Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Bilder, Fotos und Grafiken: Vereinzelt können alternative Texte fehlen. Wir prüfen regelmäßig die Vollständigkeit und ergänzen fehlende alternative Texte, eine Ausnahme stellt die Bildergalerie dar, diese enthält keine.
Eingebettete Inhalte von Google (GoogleMaps)
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.5.2021 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG
durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 3.2.2022 überprüft.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen
Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür folgende Emaildresse bitv@alexlang.eu. Bitte beschreiben Sie
die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit
Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Barrierefreies Leben Alexander Lang
c/o Gemeinde Kirchheim am Neckar
Bassanostrasse 24
75417 Mühlacker
Tel: 07041 864910
Verwenden Sie bei der Kontaktaufnahme bitte den Betreff: BITV-Kirchheim am Neckar
4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Kirchheim am Neckar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Kirchheim am Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.