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Grundsteuerreform

Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Die Grundsteuerbescheide 2025 wurden zwischenzeitlich erstellt und den Steuerpflichtigen zugestellt. Bei der Gemeindeverwaltung Kirchheim am Neckar gehen zahlreiche Anfragen zu den festgesetzten Grundsteuern ein.

Wir möchten deshalb auf Folgendes hinweisen:

1. Die Grundsteuer 2025 wird von der Gemeinde Kirchheim am Neckar auf der Grundlage des derzeit gültigen Landesgrundsteuergesetzes erhoben.

2. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat keinen Einfluss auf die Rechtslage, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze oder das der Grundsteuer zugrunde liegende Berechnungsmodell. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat auch keine Möglichkeit, auf die vom Finanzamt festgestellten Werte Einfluss zu nehmen oder etwa die zugrunde liegenden Bodenrichtwerte zu korrigieren.

3. Bei der Ermittlung der Höhe der zu bezahlenden Grundsteuer ist die Gemeinde Kirchheim am Neckar an die vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwerte gebunden.

4. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar ist nur für die Festsetzung der Hebesätze zuständig. Zusammen mit den vom Finanzamt ermittelten Messbeträgen wird die Grundsteuer von der Gemeinde berechnet.

5. Die Hebesätze wurden vom Gemeinderat am 21.11.2024

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe          (Grundsteuer A) auf                 600 v.H.
  • für die übrigen Grundstücke                                   (Grundsteuer B) auf                 470 v.H.      

beschlossen. Diese Satzung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

6. Soweit sich Ihre Einwendungen ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuermessbescheides oder des Messbescheides (z.B. die Höhe des Grundsteuerwerts oder des Messbetrages) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar nicht zielführend.

7. Ein Einspruch, der sich z.B. gegen die vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwerte, gegen das Berechnungsverfahren als solches, gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer oder gegen das in Baden-Württemberg geltende Grundsteuergesetz richtet, muss von der Gemeinde Kirchheim am Neckar als unbegründet zurückgewiesen werden.

8. Einwendungen gegen den Grundsteuerwertbescheid (dies ist nicht der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kirchheim am Neckar) sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Eine Weiterleitung solcher Einwendungen durch die Gemeinde Kirchheim am Neckar an das Finanzamt erfolgt nicht. Sollten solche Einwendungen bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar eingehen, müssen diese wegen des falschen Adressaten zurückgewiesen werden.

9. Bei einem falschen Hebesatz oder einer falschen Übernahme des Messbetrages aus dem Grundsteuermessbescheid in den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Kirchheim am Neckar ist gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar Widerspruch einzulegen.

10. Bitte beachten Sie, dass ein bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Grundsteuer ist auch bei eingelegtem Widerspruch zum Fälligkeitstermin zu entrichten.

11. Ist ein Einspruch von Ihnen beim Finanzamt anhängig und wird diesem vom Finanzamt stattgegeben, so wird die Gemeinde Kirchheim am Neckar anschließend vom Finanzamt hierüber informiert. Auf die Bearbeitungsdauer von Einsprüchen beim Finanzamt hat die Gemeinde Kirchheim am Neckar keinen Einfluss. Der Grundsteuerbescheid wird in diesen Fällen von uns geändert. Zu viel gezahlte Grundsteuer wird erstattet. Bis zu einer eventuellen Änderung ist die Gemeinde Kirchheim am Neckar an den bestehenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden. Bis zu einer Änderung ist die von der Gemeinde Kirchheim am Neckar festgesetzte Grundsteuer bei Fälligkeit zu entrichten.

 

Informationen zum Bodenrichtwert 2025

Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Grundstücks innerhalb der Bodenrichtwertzone. Der Bodenrichtwert gibt somit nicht den individuellen Bodenwert eines einzelnen Grundstücks wieder. Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen werden von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt.      

Die Bodenrichtwerte für Kirchheim am Neckar wurden vom "Gemeinsamen Gutachterausschuss Besigheim“ ermittelt, der für die Gemeinde Kirchheim a.N. zuständig ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.

Sollten Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, ein qualifiziertes Wertgutachten einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Gutachten einreichen“.

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