Aus dem Gemeinderat | 31.03.2025
Stellungnahmen in Bebauungsplan „Bachrain II – Hinter den Lüssen 3“ abgewogen und zum Teil eingearbeitet
Der Bebauungsplan „Bachrain II – Hinter den Lüssen 3“ hat die nächste Verfahrenshürde genommen. Der Gemeinderat hat einstimmig die von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Zuvor hatte Vermessungsingenieur Joachim Sigmund aus Plochingen über den Sachstand informiert.
Sondergenehmigung
„Es war ein sehr aufwendiges Verfahren, ein großes Thema war der Naturschutz. Daher konnten wir das Thema nicht so zügig abwickeln“, eröffnete Bürgermeister Uwe Seibold die Abwägung der Stellungnahmen. Für zwei Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet brauche die Gemeinde für den Eingriff in die Natur eine Sondergenehmigung. Falls man diese Flächen aus dem Bebauungsplan herausnehmen müsse, würden vier Bauplätze wegfallen. „Als wir das Verfahren gestartet haben, hatten die Streuobstwiesen noch nicht diesen Schutzcharakter“, erläuterte Seibold. „Unser Ziel ist es, Flächen zu finden, die wir zum Ausgleich umwandeln können, um die Sondergenehmigung zu bekommen“, ergänzte Vermessungsingenieur Joachim Sigmund aus Plochingen. Er hat die Stellungnahmen ausgewertet und notwendige Maßnahmen in die weitere Entwurfsplanung aufgenommen. Einige Artenschutzmaßnahmen, wie Nistkästen oder ein Eidechsenhabitat seien bereits abgestimmt und teilweise umgesetzt.
45 Bauplätze
Der Kirchheimer Gemeinderat hatte am 10. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Am 14. Dezember 2023 stimmte das Ratsgremium dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften zu und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Dies fand im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 statt. Die Fläche des Bruttobaulands im Plangebiet beträgt rund 2,3 Hektar. Im städtebaulichen Entwurf sind 76 Wohneinheiten geplant. Damit wird die vom Regierungspräsidium geforderte Bruttowohndichte von 60 Einwohnern pro Hektar mit 69 Einwohnern pro Hektar erfüllt. Im Plan sind 45 Bauplätze vorgesehen, davon drei Plätze für Mehrfamilienhäuser, 21 für Reihenhäuser, 20 für Einfamilienhäuser und einen Doppelhausbauplatz.
Stellungnahmen der Behörden
Die meisten Stellungnahmen zur Entwurfsplanung hat das Landratsamt Ludwigsburg abgegeben. Daraufhin wurden die Erdgeschossfußbodenhöhen an die nun vorliegende Höhenplanung der Erschließungsstraßen angepasst. Planungsrechtliche Festsetzungen zur Anzahl der Geschosse wurden für Gebäude mit Pult- oder Flachdach getroffen. Für die Überschneidung von Landschaftsschutzgebiet und Wohnbauflächen in drei Bereichen des Flächennutzungsplans wird nördlich des Baugebiets Bachrain eine Tauschfläche für das Landschaftsschutzgebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Ausgleich für Naturschutz
Eine Abstimmung mit Naturschutzverbänden und der unteren Naturschutzbehörde ist ebenfalls erfolgt. Eingriffe in den Naturhaushalt werden durch fundierte Maßnahmen ausgeglichen. Die im Umweltbericht vorgeschlagenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen fließen als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf ein. Für eine relevante Gefährdung durch Starkregen liegen keine Anhaltspunkte vor. Müllfahrzeuge werden den Wohnweg von Süd nach Nord durchfahren, für die Wohnhäuser im südwestlichen Bereich sind an der verlängerten Margarete-Steiff-Straße Stellflächen für das Abholen der Müllbehälter geplant. „Wir haben die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr optimiert“, so Sigmund. „Im Bereich Landwirtschaft berücksichtigt der Umweltbericht die seitherige Nutzung und es soll ein Lichtacker als Lebensraum für die Feldlerche ausgewiesen werden“, erklärt der Planer.
Verkehrssicherheit im Blick
Im Bebauungsplanentwurf werde wegen der geringen Breite des Wohnwegs ein Fahrrecht zugunsten der Anlieger eingetragen, um ein gefahrloses Ein- und Ausparken zu ermöglichen. Den Einwendungen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg zur Verkehrssicherheit bei Einmündungen, Tempo- und Vorfahrtsregelungen werde nun in der Entwurfsplanung Rechnung getragen. Aufgrund der Dichte des Baugebiets ist vorgesehen, Stellplätze am Rande außerhalb des Baugebiets zu schaffen.
Private Einwendungen
Privatpersonen äußerten Bedenken zu Gebäudehöhe, Dachgestaltung; Grünstreifenplanung, einer Grundstückszufahrt und zur Müllabfuhr. Der Planer hat diese Stellungnahmen teilweise im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt. „Der Versuch, mit möglichst wenig Erschließungsverkehr auszukommen, ist gelungen“, stellte Uwe Seibold fest. Die Gemeinde wolle möglichst wenig Fremdverkehr im neuen Baugebiet haben. Daher habe man die Tiefgaragenplätze reduziert und sei in die offene Parkierung gegangen.
Entwurfsbeschluss
Der Planentwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im April beschlossen. Aktuell bereitet das Büro Planbar Güthler einen Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet vor. Der Umweltbericht wird angepasst. Weitere zeitliche Verzögerungen erwartet die Kommune, da der Streuobstwiesenbestand geprüft werden muss.