Nachrichten, Veranstaltungen, Hinweise, Aufrufe | 24.03.2025
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen und erhebliche Personenschäden verursachen können. Einwirkung auf die Standsicherheit der Grabmale haben nicht nur Witterungseinflüsse und Absenkungen des Erdreiches, auch die Verbindung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen.
Die Nutzungsberechtigten haften vollumfänglich für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen.
Die Mitarbeiter des Bauhofes werden in den nächsten Wochen die Standsicherheitsprüfung durchführen und dabei nicht ausreichend standsichere Grabsteine umlegen oder mit einem Warnaufkleber versehen.