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Gemeinsame Informationen | 10.03.2025

SuedWestLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Bönnigheim, den Gemeinden Erligheim und Kirchheim des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen SuedWestLink. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora, notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierungen erfolgen in den jeweiligen Untersuchungsräumen vollflächig. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Vegetationsperioden.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und/oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt, und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.

Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Hiermit werden Kartierungsarbeiten für SuedWestLink in der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Erligheim und der Gemeinde Kirchheim am Neckar des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim angekündigt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.
Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Erligheim und der Gemeinde Kirchheim am Neckar des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim im Zeitraum von 1.4. bis 31.12.2025.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Bönnigheim (Stadt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim), der Gemeinde Erligheim (Gemeinde Erligheim, Rathausstraße 7, 74391 Erligheim) und der Gemeinde Kirchheim am Neckar (Gemeinde Kirchheim am Neckar, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar) zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten aus.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH
Tel. 0800/380 470-1 

stromnetzdc@transnetbw.de
www.stromnetzdc.com

StromNetzDC ist eine Kooperationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT und TransnetBW zur Information und Beteiligung der
Öffentlichkeit im Hinblick auf die Planung und Errichtung leistungsstarker Verbindungen für das Gleichstromnetz der Zukunft. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Übertragungsnetzbetreiber
finden Sie auf unserer Website www.stromnetzdc.com.
SuedWestLink: Der nördliche Abschnitt des Vorhabens fällt in den Zuständigkeitsbereich von 50Hertz. Der südliche Abschnitt der Verbindung mit dem
Netzverknüpfungspunkt Trennfeld fällt in den Verantwortungsbereich von TenneT, der südliche Abschnitt der anderen Verbindung nach Böblingen in den
Verantwortungsbereich von TransnetBW.

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