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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachungen | 03.03.2025

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirchheim am Neckar

Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Kirchheim am Neckar hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirchheim am Neckar einzuberufen.

Die Versammlung findet am Donnerstag, 13.3.2025, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.6.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kirchheim am Neckar werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich. 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen

1.    Begrüßung

2.    Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

3.    Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen

4.    Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen

5.    Allgemeine und rechtliche Erläuterungen

6.    Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)

7.    Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft

8.    Sonstiges

Der Sitzungssaal ist ab 18.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Kirchheim am Neckar. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Kirchheim am Neckar liegt in der Zeit vom 27.2.2025 bis 13.3.2025 während den üblichen Sprechstunden im Rathaus in Kirchheim am Neckar, Zimmer 17 zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.

Kirchheim am Neckar, 24.2.2025

Für den Gemeinderat:

gez.

Uwe Seibold, Bürgermeister

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