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Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 03.03.2025

Vergnügungs- und Hundesteuer steigt

Die Gemeinde Kirchheim erhöht ab April die Vergnügungssteuer und ab 2026 die Hundesteuer. „Aufgrund der Haushaltslage werden wir im Laufe des Jahres sukzessive Entscheidungen treffen müssen, die manchen Menschen wehtun. Doch uns wurden allein beim Zensus 350 Einwohner geklaut. Das sind Einnahmen, die einfach fehlen“, erläutert Bürgermeister Uwe Seibold dem Gemeinderat. Das Gremium stimmte den Erhöhungen zu. Beide Steuerarten sind zuvor in Kirchheim seit vielen Jahren nicht mehr angehoben worden.

Steuer auf Spielautomaten

In Kirchheim gibt es zwar kein Casino, aber sechs bis acht Gaststätten, in denen jeweils zwei Spielautomaten stehen, die für die Steuererhebung relevant sind. Seit 2011 erhebt die Gemeinde einen Vergnügungssteuersatz von 18 Prozent. Das ist der niedrigste Wert aller umliegenden Gemeinden. Der Steuersatz soll nun auf 25 Prozent erhöht werden, was Mehreinnahmen von rund 7.000 Euro bedeutet. „Das betrifft nur die Pächter und die Aufsteller, das tut mir persönlich nicht weh“, betont Uwe Seibold. 

260 steuerpflichtige Hunde

Die Erhöhung der Hundesteuer betrifft da schon mehr Menschen. Aktuell sind 260 steuerpflichtige Hunde in Kirchheim gemeldet. Für diese wurden seit 2017 96 Euro für den ersten, 192 Euro für jeden weiteren Hund fällig. Dies wird nun auf 120 Euro beziehungsweise 240 Euro erhöht. „Das sind zwei Euro mehr im Monat, Tierarzt und Futter wurden in dieser Zeit sicher deutlich teurer“, relativiert der Rathauschef die Mehrkosten. Denen stehen wiederum rund 30 Hundetütenspender mit Mülleimern, die jährlich mit etwa 80.000 Beuteln bestückt werden, gegenüber. 

Steuer für Kampfhunde

Erstmals werden ab 2026 in Kirchheim Kampfhunde und gefährliche Hunde separat besteuert. „Es gibt aktuell nur einen Fall, aber es geht darum, dass die Kollegen vom Ordnungsdienst rechtlich auf der sicheren Seite stehen“, erläutert Bedia Schneider, stellvertretende Leiterin des Finanzwesens, den zusätzlichen Paragrafen in der Satzung. Bei der Auflistung der Arten orientiert sich die Gemeinde am Katalog des Landes Baden-Württemberg. Der erste Hund dieser Gruppe wird künftig mit 840 Euro im Jahr besteuert, jeder weitere mit 1.680 Euro. 

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