Aus dem Gemeinderat | 03.03.2025
Mit dem Ziel, Abläufe schneller und schlanker zu machen, wird nun auch der Sozialausschuss der Gemeinde Kirchheim ein beschließendes Gremium sein. Dafür hat der Gemeinderat die Hauptsatzung geändert. Dies ermöglicht es dem Sozialausschuss, direkt Entscheidungen in sozialrechtlichen und sozialen Angelegenheiten zu treffen und fördert so eine zügige Umsetzung sozialer Projekte und Maßnahmen. „Wir haben bisher einfach viele Themen doppelt beraten“, stellte Bürgermeister Uwe Seibold fest. Das soll sich nun ändern.
Zuständigkeiten definiert
Konkret wird der Sozialausschuss mit Ausnahme von baulichen Maßnahmen beratend und beschlussfassend für folgende Angelegenheiten zuständig: personalrechtliche Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bei der stellvertretenden Amtsleitung und der Leitung des Kinder- und Jugendreferats, Angelegenheiten im Schul- und sonstigen Bildungswesen, einschließlich Kinderbetreuungseinrichtungen, kulturelle Angelegenheiten, allgemeine Angelegenheiten im Sozial- und Pflegebereich, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie beim Thema Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Wertgrenzen neu definiert
In seinem Geschäftsbereich ist der Sozialausschuss außerdem zuständig für die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen zwischen 1.501 Euro und 5.000 Euro im Einzelfall, die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Wert von 20.001 Euro bis 60.000 Euro im Einzelfall sowie die Vergabe von planerischen Leistungen und Gutachten bei voraussichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall. Zusätzlich wurden die festgelegten Wertgrenzen neu definiert, um die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zu erhalten und eine effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten.