Aus dem Gemeinderat | 07.01.2025
Der Gemeinderat hat einstimmig die Entgeltordnung für die Sport- und Gemeindehalle, sonstiger kommunaler Räume sowie der Kirchheimer Sportanlagen zugestimmt. „Es war seit langem absehbar, dass wir für die Nutzung unserer kommunalen Einrichtungen Gebühren erheben müssen“, erklärte Bürgermeister Uwe Seibold. Seitens der Vereine gebe es eine große Offenheit und viel Verständnis für diesen Schritt. Die Entgeltordnung sei in großer Runde mit den Vereinen gemeinsam erarbeitet und abgestimmt worden. „Es sind Gebühren, die für die Vereine tragbar sind“, betonte Seibold.
Schwierige Finanzlage
Die Vereine spielen für die Gemeinde eine wichtige Rolle, machen das Gemeindeleben attraktiv. Dennoch müssten angesichts der Haushaltslage Kirchheims, die sich voraussichtlich 2025 verschärfen werde, alle einen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation leisten. „Die Vereine wissen, dass sie etwas bezahlen, um die Finanzbelastung ihrer Gemeinde zu mindern“, erklärte Seibold. Die aktuelle Abwärtsspirale der Haushalte betreffe Städte, Landkreise und Gemeinden. Das Statistische Landesamt prognostiziere in seinen Eckdaten für 2024 eine Verschlechterung der kommunalen Haushaltslage gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Milliarden Euro. Auch die aktuelle Steuerschätzung lasse darauf schließen, dass sich die schlechte Finanzlage weiter verstärkt.
Hohe Investitionen
Nachdem die Kommune im vergangenen Jahr ein Großprojekt mit der Gemeindehalle und dem Kindergarten abschließen konnte, blickt die Gemeinde auch auf immense Kosten zurück, die planmäßig auch über Nutzungsentgelte refinanziert werden sollen. Von Kostendeckung könne aber bei der Vermietung öffentlicher Einrichtungen keine Rede sein. Die Bereitstellung von Sport- und Veranstaltungshallen, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen sowie öffentlichen Plätzen stelle eine Serviceleistung an die Bevölkerung dar, die größtenteils aus dem kommunalen Haushalt und somit aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert werde. Eine Erhebung angemessener Benutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen sei aufgrund des allgemeinen Haushaltsgrundsatzes, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben vorrangig Entgelte für ihre Leistungen erheben muss, und nur nachrangig Steuern einsetzen darf, grundsätzlich vertretbar und angezeigt, erläuterte der Bürgermeister.
Vereinsförderung wird überarbeitet
Schulen und die VHS seien von den Gebühren befreit, beantwortete Seibold eine entsprechende Frage von Inge Schemminger. „Ich kann bestätigen, dass die geplanten Nutzungsgebühren aus Vereinssicht lange bekannt sind, aber sie sind für die Vereine nicht einfach zu tragen“, erklärte Gemeinderat Stephan Hennig. So habe etwa der Fußballverein eine enorme Summe zu stemmen, müsse für die Hallennutzung rund 5.000 Euro zahlen. „Wir müssen die Vereinsförderung anpassen, jeder Cent, der über die Förderung an die Vereine zurückkommt, ist wichtig“, betonte Hennig. Es sei wichtig, dass alle Vereine gleichmäßig belastet werden, damit Gerechtigkeit herrsche. „Die Vereine genießen Vertrauensschutz, wir stehen als Gemeinde im Wort und werden die Vereinsförderung auf neue Beine stellen“, versprach Uwe Seibold.