Abgabe für den Deutschen Weinfonds
Der Deutsche Weinfonds (AdöR) ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft.
Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Dafür erhebt er die Weinbauabgabe.
Höhe:
Sie beträgt 0,67 Euro pro Ar bestockter Weinbergsfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder im Eigentum war (wenn diese mehr als zehn Ar umfasst).
Ablauf
Sie erhalten von der für Ihr Gebiet zuständigen Stelle jährlich Mitte April einen Bescheid über die Höhe der Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Die Abgabe müssen Sie auf das im Bescheid angegebene Konto einzahlen.
Sie wird berechnet anhand der vorhandenen Daten der Weinbaukartei in Baden-Württemberg.
Achtung: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen.
Tipp: Sie können die Einzahlung erleichtern, indem Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.
Fristen
- für die Meldung zur Weinbaukartei ab mehr als einem Ar Rebfläche: einmal jährlich.
Sie müssen sie nach dem Stand 31. Mai bis zum 10. Juni erstatten. Änderungen, die den folgenden Herbst betreffen, aber nach dem Abgabetermin stattgefunden haben, müssen Sie umgehend nachmelden. - für die Zahlung der Weinfonds-Abgabe: jährlich bis zum 15. Mai
Rechtsgrundlage
- § 43 Weingesetz (WeinG) (Abgabe für den Deutschen Weinfonds)
- § 27 Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds)
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümerin, Eigentümer oder nutzungsberechtigte Person von Weinbergsflächen oder
- Händlerin oder Händler
Zuständigkeit
- die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg (LVWO)
- das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg (WBI)
Erforderliche Unterlagen
keine