Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.
Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
Keine
Ablauf
Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.
Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.
Fristen
Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.
Kosten
Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00
Rechtsgrundlage
- § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zulassung, Immatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
Voraussetzungen
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
- wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
- falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
- Verwaltungskostenbeitrag
- Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
- Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
- zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)
Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen
- Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie), Campus Bad Mergentheim
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie), Campus Friedrichshafen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie), Campus Horb
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen (Studienakademie)
- Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg
- Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege
- Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
- Hochschule Aalen
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Albstadt
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Sigmaringen
- Hochschule Biberach
- Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
- Hochschule Furtwangen
- Hochschule Furtwangen, Außenstelle Villingen-Schwenningen
- Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
- Hochschule Heilbronn - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik
- Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
- Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
- Hochschule Mannheim
- Hochschule Offenburg
- Hochschule Pforzheim
- Hochschule Ravensburg-Weingarten
- Hochschule Reutlingen
- Hochschule Ulm - Technik, Informatik und Medien
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
- Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
- Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Außenstelle Geislingen
- Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Popakademie Baden-Württemberg GmbH
- Pädagogische Hochschule Freiburg
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
- Pädagogische Hochschule Weingarten
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
- Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe
- Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
- Universität Freiburg
- Universität Heidelberg
- Universität Hohenheim
- Universität Konstanz
- Universität Mannheim
- Universität Stuttgart
- Universität Tübingen
- Universität Ulm