Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - Änderungen mitteilen
Teilen Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit, wenn sich Ihre betriebsbezogenen Daten ändern.
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Ablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit den vorgesehenen Formularen oder online mitteilen.
Hinweis: Für Einrichtungen des Gemeinwohls stehen spezielle Formulare zur Verfügung.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie so bald wie möglich anzeigen.
Hinsichtlich der bei Ihnen Beschäftigten gilt Folgendes: Ändert sich deren Anzahl, müssen Sie dies zunächst nicht in jedem Einzelfall direkt anzeigen. Ändert sich aber die Anzahl der im Jahresdurchschnitt bei Ihnen im vergangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, müssen Sie diese Veränderung jeweils bis zum 31. März eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr anzeigen. Die Änderung wird dann ab dem 1. April des jeweiligen Jahres wirksam.
Hinweis: Auch eine Zumeldung müssen Sie so bald wie möglich anzeigen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- Namensänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Adressänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Hotel-/ Gästezimmer oder Ferienwohnungen
- gegebenenfalls Änderung des Betriebsgegenstands, zum Beispiel Aufgabe der Gemeinnützigkeit
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Hinweis: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bereits gemeldeten eine weitere Betriebsstätte in Betrieb nehmen, müssen Sie diese beim Beitragsservice hinzumelden.
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Erforderliche Unterlagen
Im Einzelfall kann der Beitragsservice Nachweise von Ihnen verlangen.