Als präventive Maßnahme gegen den Motorradlärm hat das Verkehrsministerium Motorradlärm-Displayanzeigen entwickeln lassen.

Die Lärmdisplays fordern situationsabhängig Motorradfahrende zu einer moderaten und damit lärmreduzierten Fahrweise auf.

Um interessierte Städte, Gemeinden und Landratsämter beim Erwerb von Motorradlärm-Displays zu unterstützen, unterstützt es deren Beschaffung durch eine Förderung.

  • Förderfähig sind die Investitionskosten einer Motorradlärm-Displayanlage (Dialog-Display und Leitpfostenzählgerät). Diese belaufen sich auf ca. EUR 13.000 (brutto ca. EUR 15.000).
  • Die Förderung erfolgt mittels eines Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 4.000 je Anlage.

Ablauf

Anträge können ab 15. April bis 30. Juni 2020 formlos eingereicht werden. 

  • Reichen Sie Ihren Antrag bevorzugt elektronisch an Edith.Merz@vm.bwl.de oder schriftlich auf dem Postweg ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und nach erfolgreicher Prüfung einen Zuwendungsbescheid.
  • Danach ist die verbindliche Bestellung der Anlage möglich.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Anforderung der Mittel einchl. Vorlage der Kostenabrechnung.
  • Zur Überprüfung des Verwendungszwecks müssen Sie einen Verwendungsnachweis einschl. kurzem Sachbericht über den Einsatz der Displayanlage nach dem Einsatz von insgesamt 12 Monaten, spätestens bis 30. November 2022 vorlegen.

Fristen

  • Anträge können bis 30. Juni 2020 eingereicht werden. Verspätet eingegangene Anträge sowie Anträge ohne vollständige Antragsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. 

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sind (VV Nr. 1.2 zu § 44 LHO). Die Markterkundung sowie die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens (incl. Preisverhandlung) vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids sind zuwendungsunschädlich. Die verbindliche Bestellung der Anlage (Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen) darf jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
  • Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die geförderte Displayanlage mindestens in den Jahren 2020 bis 2022 für insgesamt 12 Monate während der „Motorradsaison“ (von ca. Mai bis Oktober) an Straßen mit hohem Motorradaufkommen und entsprechender Lärmbelastung einzusetzen. Dies ist durch entsprechende Daten zur Beschwerdelage (Bürgerbeschwerden, Presseberichte, bei Gemeinde oder Polizei vorliegende Informationen u.ä.) und ggf. mit Daten über Motorradaufkommen aus dem Verkehrsmonitoring der LST zu belegen.
  • Der Einsatz der Displayanlage ist gegenüber dem Fördergeber mit einem Verwendungsnachweis zu belegen. 

Zuständigkeit

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referat 43: Lärmschutz und Luftreinhaltung

Geschäftsstelle Lärmschutz

Dorotheenstraße 8

70173 Stuttgart

Erforderliche Unterlagen

  • Verbindliches Angebot für eine Motorradlärm-Displayanlage
  • Kosten- und Finanzierungsplan (neben den Gesamtkosten sind die förderfähigen Kosten anzugeben)
  • Angabe, ob Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht
  • Angaben zu dem/den geplanten Aufstellungsort/en (Straßenbezeichnung, Kartenausschnitt, Informationen zu Motorradaufkommen und Lärmbelastung durch Motorräder für AnwohnerInnen bzw. Erholungssuchende)