Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen
Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise
- Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
- sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
- Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Ablauf
Sie können den Antrag persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.
- Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit oder die zuständigen Ansprechpersonen im Jobcenter kontaktieren.
- Den Antrag müssen Sie vor der Aufnahme der befristeten Probebeschäftigung stellen.
- Den Antrag können Sie formlos bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter stellen, in deren Bezirk die Person wohnt, die Sie probehalber beschäftigen wollen.
- Die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das zuständige Jobcenter prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
- Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.
Fristen
Keine
Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
- behindert oder
- schwerbehindert oder
- schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Die Probebeschäftigung
- kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
- führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.
Zuständigkeit
die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren beziehungsweise dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses haben.
Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn Sie aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Befristeter Probearbeitsvertrag
- Schwerbehindertenausweis und/oder Gleichstellungsbescheid
- Anmeldung zur Sozialversicherung