Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Ablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Fristen
keine Angabe
Kosten
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
- in welchem Sie wohnen beziehungsweise
- in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
Erforderliche Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht