Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
-
Ablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
-
Kosten
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
- § 2
- § 24 Teilung von Waldgrundstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Zuständigkeit
- Je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu dem betroffenen Flurstück