Exmatrikulation - Studium beenden
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Keine
Ablauf
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
- Grund der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
Fristen
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 62 Landeshochschulgesetz (LHG) (Exmatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
Voraussetzungen
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule. - Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Erforderliche Unterlagen
Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.
Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen
- Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie), Campus Bad Mergentheim
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie), Campus Friedrichshafen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie), Campus Horb
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen (Studienakademie)
- Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg
- Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege
- Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
- Hochschule Aalen
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Albstadt
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Sigmaringen
- Hochschule Biberach
- Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
- Hochschule Furtwangen
- Hochschule Furtwangen, Außenstelle Villingen-Schwenningen
- Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
- Hochschule Heilbronn - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik
- Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
- Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
- Hochschule Mannheim
- Hochschule Offenburg
- Hochschule Pforzheim
- Hochschule Ravensburg-Weingarten
- Hochschule Reutlingen
- Hochschule Ulm - Technik, Informatik und Medien
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
- Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
- Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Außenstelle Geislingen
- Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Popakademie Baden-Württemberg GmbH
- Pädagogische Hochschule Freiburg
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
- Pädagogische Hochschule Weingarten
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
- Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe
- Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
- Universität Freiburg
- Universität Heidelberg
- Universität Hohenheim
- Universität Konstanz
- Universität Mannheim
- Universität Stuttgart
- Universität Tübingen
- Universität Ulm