Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden
Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Ablauf
- Laden Sie das Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Erläuterungen helfen Ihnen.
- Speichern Sie das Formular.
- Öffnen Sie eine E-Mail, hängen Sie das Formular als Datei an diese E-Mail und schicken Sie die E-mail an anlagenregister@bnetza.de.
- Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese ebenfalls mit dem Formular.
Fristen
drei Wochen nach Inbetriebnahme
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- Ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Zuständigkeit
die Bundesnetzagentur