Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen - Förderung beantragen

Art:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
  • bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 6.000

Ein zugelassener Energieberater, eine zugelassene Energieberaterin analysiert die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um einsparpotenziale herauszufinden. Darüber begleitet sie oder er auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen.

Wird Ihre Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie gefördert, dürfen keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen (zum Beispiel entsprechende Beratungspro-gramme) in Anspruch genommen werden. Bei einer zusätzlichen Förderung aus Mitteln anderer Beratungsprogramme (um Beispiel der Kommunen oder Länder) für eine gleichartige Maßnahme dürfen die gesamten Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.

Ablauf

Den Zuschuss müssen Sie über das Online-Formular beantragen.

  • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
  • Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss online beantragen.
  • Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beratungsleistung
  • Beratung selbst: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Verwendungsnachweis: innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

Kosten

Für das Antragsverfahren: keine

Selbst übernehmen müssen Sie :

  • Ihren Anteil am Beraterhonorar
  • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes oder üben einen Freien Beruf aus
  • Der Sitz und der Geschäftsbetrieb liegen in Deutschland
  • Ihrem Unternehmen wird keine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt
  • Ihr Unternehmen hat im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt

Zuständigkeit

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung:

  • Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag der Beraterin oder des Beraters

Nach Abschluss der Beratung:

  • Beratungsbericht, Verwendungsnachweis