Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Ablauf
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Rechtsgrundlage
- Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Voraussetzungen
Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Zuständigkeit
Der für Sie örtlich zuständige Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Lebenslagen dieses Verfahrens
- Anerkennung einer Ergänzungsschule - Kultusbereich
- Anerkennung einer Privathochschule
- Anmeldung beim Finanzamt
- Anzeige der Ausübung
- Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Architekt
- Architektengesellschaft gründen
- Bausachverständiger
- Befähigungsschein - explosive Stoffe
- Beratender Ingenieur
- Berufsausübung
- Berufsbezeichnungen
- Durchführung von Messen
- Eintragung in das Vermittlerregister
- Eintragung in die Architektenliste
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Energieversorger - Entgelte für den Netzzugang
- Energieversorger - Genehmigung des Netzbetriebs
- Entwurfsverfasser
- Ergänzungsschule eröffnen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen
- Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Europäischer Rechtsanwalt - Aufnahme in die RAK
- Freie Berufe (nicht zulassungsbeschränkt)
- Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
- Gaststättengestattung beantragen
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbe anmelden
- Gewerbeummeldung
- Gewerblicher Umgang mit Sprengstoff
- Herstellung von Waffen
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- Ihre Dienstleistung: Aufstellung von Spielgeräten
- Ihre Dienstleistung: Betreiben einer Spielhalle
- Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen
- Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung
- Ihre Dienstleistung: Makler, Bauträger
- Ihre Dienstleistung: Pfandleiher
- Ihre Dienstleistung: Produktakzess. Vermittler
- Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen
- Ihre Dienstleistung: Sicherheitsdienst
- Ihre Dienstleistung: Strausswirtschaft eröffnen
- Ihre Dienstleistung: Veranstaltung von Spielen
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsberater
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsvermittler
- Ihre Dienstleistung: Versteigerung fremder Sachen
- Ihre Dienstleistung: {0}
- Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer
- Laufender Betrieb
- Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
- Mitgliedschaft bei der VPI
- Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte
- Patentanwalt
- Patentanwaltsgesellschaft gründen
- Privathochschule eröffnen
- Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
- Rechtsanwaltsgesellschaft gründen
- Rechtsdienstleister, Inkasso, Rentenberater
- Reisegewerbe
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Sachverständiger - Gashochdruckleitungen
- Sachverständiger - HWK-Bereich
- Sachverständiger - IHK-Bereich
- Sachverständiger - Landwirtschaftlicher Bereich
- Sachverständiger - Markscheider
- Sachverständiger - Wärmeverbrauchserfassung
- Sachverständiger für Bauprodukte
- Sachverständiger für Lebensmittel
- Schornsteinfeger
- Sondernutzungen an Straßen (innerhalb Ortschaften)
- Sonstige Tätigkeiten
- Steuerberater
- Steuerberatungsgesellschaft gründen
- Steuerliche Aspekte
- Straußwirtschaft anzeigen
- Tierarzt
- Tierarzt - Erweiterte Bezeichnung
- Tätigwerden als Entwurfsverfasser
- Tätigwerden als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA
- Verbraucherinformationen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Vorübergehende Hilfe in Steuersachen
- Waffenhandel eröffnen
- Wanderlager
- Weiterbildungseinrichtung - Pflegeberufe
- Wirtschaftsprüfer
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Zulassung von Fernlehrgängen/Fernlehrunterricht
- Zulassung zu Messen
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Überblick