Gegenstand der Förderung sind Betriebs- und Unterhaltungskosten für elektrisch betriebene Busse, zum Beispiel Netzanschlusskosten oder Kosten für eine Wärmepumpe.

Der Zuschuss beträgt pauschal 10.000 Euro für einen Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Bus.
Je Antragstellenden werden maximal 10 Busse bezuschusst.

Die ersten Antragstellenden des BW-e-Bus-Gutscheins erhalten zusätzlich eine Early-Bird-Prämie in Höhe von EUR 5.000 je Bus.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Jeder Antrag enthält eine De-minimis-Erklärung. Förderungen für Unternehmen und Kommunen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Ablauf

Verwenden Sie das online von der L-Bank bereitgestellte Antragsformular.

Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.

Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt die L-Bank nach dem Eingang der Anträge. Sie haben den Antrag rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei der L-Bank eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Rechtsgrundlage

EU-Verordnung 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Voraussetzungen

Sie sind ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Sie haben nach dem 01. September 2018 erfolgreich einen Förderantrag zur Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Nahverkehr beim Bund gestellt und können das nachweisen.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme in Baden-Württemberg zugelassen sein, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer, das heißt mindestens 5 Jahre.

Zuständigkeit

L-Bank Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Förderzusage des Bundes für die Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Nahverkehr