Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
s.o.
Ablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular
- Landratsamt Lindau: per Antragsformular
Fristen
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Kosten
- Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen. - Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent. - Landratsamt Lindau: EUR 12,50
Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor
Zuständigkeit
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
- das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
- das Landratsamt Konstanz
- das Landratsamt Lindau
Erforderliche Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes