Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen
Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.
Keine
Ablauf
Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.
Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
bis zum 31. August eines Jahres
Kosten
Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.
Sie kostet
- EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen.
- je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.
Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Die Bildungseinrichtung
- besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt,
- plant, organisiert und führt Lehrveranstaltungen systematisch durch,
- legt ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vor, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt und veröffentlicht ist, und
- plant Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, die die Voraussetzungen belegen