Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen
Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.
Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:
- Vorqualifikation in einem Berufsfeld
- verstärkte Förderung in
- Deutsch,
- Mathematik,
- Handlungskompetenz
- individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
- ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
- Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen
Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.
Ablauf
Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.
Fristen
keine
Bewerbungen sind laufend möglich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
- sind unter 20 Jahre alt,
- haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
- können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die
- vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
- keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.
Zuständigkeit
die infrage kommende berufliche Schule
Erforderliche Unterlagen
das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.