Basiskonto - Überprüfung einer Ablehnung beantragen
Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:
- Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und nutzen können,
- Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank, einen seiner Mitarbeiter oder seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank sind und diese Ihren Basiskontovertrag gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
- Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass ein Institut die Kontoeröffnung ablehnt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, ob die Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Lag die Bank falsch, ordnet die Bafin die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.
Ablauf
Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich beantragen.
- Laden Sie den Antrag im Internet herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
- Hat die Bank Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.
Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- §§ 46-52 Zahlungskontengesetz (ZKG) (Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz)
- Anlage 4 Zahlungskontengesetz (ZKG) (Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags)
- § 14 Absatz 1 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) (Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung)
Voraussetzungen
Eine Bank hat Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags abgelehnt.
Zuständigkeit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Bescheid der Bank über die Ablehnung Ihres Antrags