Arbeitsvermittlung - Stellensuche durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen

Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos? Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Neben den Informationen, die das Internet für Stellensuchende bereithält, bietet die Agentur für Arbeit folgende Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Bereitstellung von Informationsmaterialien
    z.B. zu Berufen und Tätigkeiten, zu Fragen der beruflichen Bildung sowie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten. Die meisten Agenturen für Arbeit verfügen über Bewerbungszentren, in denen Sie Tipps für die Stellensuche, Ihre Bewerbung und Vorstellung erhalten können.
  • Jobbörse der Agentur für Arbeit
    Die Jobbörse der Agentur für Arbeit bietet online ein breites und überregionales Angebot an offenen Stellen zur Selbstsuche.
  • Veranstaltung von Stellenbörsen
    Auf diesen stellen sich Arbeitgeber vor und bieten ihre offenen Stellen an. Sie können dort unmittelbar Kontakt mit Firmen aufnehmen.
  • Unterstützung Ihrer Eigeninitiative
    Sie erhalten Tipps, wie und wo Sie sich selbst um eine neue Stelle bemühen sollten.
  • Berufs- und branchenspezifische Stellenbörsen
  • spezielle Beratungsangebote für
    • Menschen mit Behinderungen,
    • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen sowie
    • Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen.

Tipp: Darüber hinaus bietet Ihnen das Berufsinformationszentrum (BIZ) Informationsplätze mit Internetzugang. Dort können Sie die Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit einsehen und sich über Stellenangebote informieren.

Warten Sie nicht, bis Sie arbeitslos geworden sind. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Endet Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, müssen Sie sich unverzüglich persönlich als Arbeit suchend melden.

Ablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Vermittlungstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Auskunft und Rat in Fragen

  • der Arbeitsplatzwahl,
  • der beruflichen Entwicklung,
  • zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
  • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  • zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
  • zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
  • zu Leistungen der Arbeitsförderung.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater beziehungsweise Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler nimmt Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten auf. Das sind beispielsweise

  • Ausbildung
  • berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten
  • die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten

Daraus ergibt sich Ihr individuelles Bewerberprofil. Dieses ist die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Bewerberangebot im virtuellen Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsvermittlerinnen oder Arbeitsvermittler wählen diejenigen Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Sie informieren Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch über Vermittlungsvorschläge. Ob Sie einen davon annehmen, ist Ihre Entscheidung.

Achtung: Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, kann sich die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung auf Ihren Leistungsbezug auswirken (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem "Merkblatt für Arbeitslose".

Gibt es keine für Sie geeigneten Stellenangebote, suchen die Vermittlerinnen oder Vermittler von sich aus nach offenen Stellen für Sie. Kommt für Sie ein Wohnortwechsel infrage, können sie die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausdehnen.

Die Agentur für Arbeit kann Dritte mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragen (z.B. wenn für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich sein sollte).

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Um die Arbeitsvermittlungsangebote der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nicht arbeitslos sein. Eine Arbeitsvermittlung ist bereits während der Kündigungsfrist möglich.

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie möglichweise zum Beratungsgespräch mitbringen müssen.