Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten
Möchten Sie an einer notwendigen Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung teilnehmen? Für die Zeit Ihrer Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld in der zuvor bewilligten Höhe erhalten.
Für eine notwendige Weiterbildung erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Teilnahme in Höhe des auf dem Bildungsgutschein vermerkten Betrages.
Hinweis: Die Teilnahme an einer Weiterbildung wirkt sich mindernd darauf aus, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Nach Ende der Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage beantragen, wenn Sie weiterhin arbeitslos sind. Die Arbeitsagentur mindert die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht, wenn Sie bereits zu Beginn der Weiterbildung für 30 Tage oder weniger Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten.
Nach dem Ende der Weiterbildung zahlt Ihnen die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld ohne erneute Arbeitslosmeldung aus.
Ablauf
Sie müssen die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nicht extra beantragen.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig ist, sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen
- im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung und
- die Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Ihr Berater oder ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, infrage kommende Weiterbildungsmaßnahmen beziehungsweise Träger zu finden. Kurs und Träger wählen Sie aus.
Tipp: Informationen über von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.
Fristen
Die Zulassung zur Weiterbildung müssen Sie rechtzeitig vor Beginn mit Ihrer Agentur für Arbeit klären.
Rechtsgrundlage
- § 139 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Sonderfälle der Verfügbarkeit)
- § 144 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung)
- § 148 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Minderung der Anspruchsdauer)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die Ihre Agentur für Arbeit fördert:
- Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Die ausgewählte Weiterbildung sowie der Träger sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die Ihre Agentur für Arbeit nicht fördert:
- Die Agentur für Arbeit hat der Teilnahme an der Weiterbildung vorher zugestimmt.
- Sie sind bereit, die Weiterbildung abzubrechen, sobald eine Möglichkeit zur beruflichen Eingliederung in Betracht kommt.
- Sie haben mit dem Träger der Weiterbildung die Möglichkeit vereinbart, die Weiterbildung jederzeit abbrechen zu dürfen.
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Erforderliche Unterlagen
keine