Persönliche Arbeitslosigkeit melden
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung
- bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
- sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, aber die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, müssen Sie
- sich bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich melden, wenn sie Sie dazu auffordert,
- die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte erteilen,
- Unterlagen vorlegen und
- alle Änderungen zu diesen Angaben unaufgefordert und sofort mitteilen.
Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitsvermittlung für zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre), wenn Sie folgenden Pflichten nicht nachkommen:
- Ihren Mitwirkungspflichten,
- den Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung oder
- den festgesetzten Eigenbemühungen
Tipp: Weitere Informationen bietet das "Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte - Ihre Pflichten" der Bundesagentur für Arbeit.
Ablauf
Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.
Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Fristen
Sie können sich bis zu drei Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten Sie sich arbeitslos melden. Hat Ihre Agentur an diesem Tag nicht geöffnet, müssen Sie die Meldung am nächsten darauffolgenden Tag, an dem die Agentur geöffnet hat, nachholen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit)
- § 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)
- § 141 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Persönliche Arbeitslosmeldung)
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Lebenslauf (auch formlos)
Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.