Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
  • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Fahrverbote
  • Fahrerlaubnisentziehungen
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

von:

  • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
  • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
  • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.

Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

Ablauf

  • Online:
    • Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
    • halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
    • Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
  • Per Post:
    • Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
    • Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
    • dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
    • Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
    • Sie erhalten die Auskunft dann per Post
  • vor Ort im KBA:
    • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung)

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

das Kraftfahrt-Bundesamt

Erforderliche Unterlagen

  • Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
  • Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
  • vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass