Fahreignungsregister - Auskunft beantragen
Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
Ablauf
- Online:
- Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
- halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
- Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
- Per Post:
- Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
- Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
- dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
- Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
- Sie erhalten die Auskunft dann per Post
- vor Ort im KBA:
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung)
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
das Kraftfahrt-Bundesamt
Erforderliche Unterlagen
- Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
- Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
- vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass