Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Sie soll helfen,

  • zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
  • Konflikte in der Erziehung zu lösen und
  • weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.

Ablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.

In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.

Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Erziehungsbeistand
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Fristen

Keine

Kosten

Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 28 Erziehungsberatung

Voraussetzungen

Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.

Zuständigkeit

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.

Lebenslagen dieses Verfahrens

Zuständige Verwaltungsstellen