Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen
Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen.
Das ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. Ein besonders komplexer Auftrag liegt vor, wenn es der Vergabestelle nicht möglich ist, die technischen Mittel zur Deckung des Bedarfs und die rechtlichen und finanziellen Bedingungen anzugeben. Das ist beispielsweise der Fall bei bedeutenden integrierten Verkehrsinfrastrukturprojekten oder der Beschaffung großer Computernetzwerke.
Dieses Verfahren dient der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse der Vergabestellen am besten erfüllt werden können. Die Vergabestelle darf den wettbewerblichen Dialog nur durchführen, wenn
- das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
- sie objektiv nicht in der Lage ist,
- die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
- die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.
Die Vergabestelle gibt das Verfahren in speziellen Ausschreibungsmedien europaweit bekannt. Als EU-weite Ausschreibung muss sie es im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Sie muss in der Bekanntmachung ihre Bedürfnisse und ihre Anforderungen darstellen. Gleichzeitig muss sie die zugrunde gelegten Zuschlagskriterien nennen und erläutern und einen vorläufigen Zeitrahmen für den Dialog festlegen.
keine
Ablauf
Den Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen Sie bei der Vergabestelle. Er muss dort innerhalb der von der Vergabestelle genannten Frist eingehen.
Die Vergabestelle lädt die ausgewählten Unternehmen zu Verhandlungen über die Einzelheiten des Auftrags ein. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen erfolgen. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und leichter zu handhaben. Die Vergabestelle muss die Dialogphasen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen angeben. Entscheidet die Vergabestelle, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, muss sie es informieren.
Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Die Vergabestelle erklärt den Dialog für abgeschlossen, wenn sie eine oder mehrere Lösungen gefunden hat, wie ihr Beschaffungswunsch am besten erfüllt werden kann.
Die im Verfahren verbliebenen Unternehmen informiert sie über den Abschluss des Dialogs. Wurde eine Lösung gefunden, fordert die Vergabestelle die an der Dialogphase noch beteiligten Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebots ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Die Vergabestelle prüft die Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus.
Sie kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebots nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen.
Fristen
sind bei der Vergabestelle zu erfragen
Kosten
Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Dies gilt nicht, wenn die Vergabestelle teilnehmende Unternehmen auffordert, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten.
Rechtsgrundlage
- § 119 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Arten der Vergabe)
- § 18 Vergabeverordnung (VgV) (Wettbewerblicher Dialog)
- § 3 EU Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) (Arten der Vergabe)
Voraussetzungen
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrags ist an keine Voraussetzungen geknüpft. Er muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in der Bekanntmachung jeweils beschrieben sind.
Zuständigkeit
die Vergabestelle
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.