Wohnen in Frankreich
Wenn Sie nach Frankreich ziehen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass. Eine besondere Meldepflicht besteht nicht.
Hinweis: Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in Frankreich für den Erstwohnsitz eine Wohnsteuer (taxe d"habitation) an Ihrem Wohnort zahlen. Sie wird erstmals in dem Jahr fällig, in dem Sie am 1. Januar in Frankreich wohnen.
Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich aber bei dem für Sie zuständigen französischen Finanzamt melden. Wenn Sie möchten, können Sie eine "Carte de Séjour" (z.B. als Wohnsitznachweis) beantragen. Diese stellt Ihnen in der Regel die örtlich zuständige Préfecture aus.
Neben den behördlichen Formalitäten, die abzuwickeln sind, muss ein Umzug geplant und organisiert werden. Nutzen Sie unsere Checkliste als hilfreiche Unterstützung.