Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Damit Ihre Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten. Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragenen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise
- wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
- welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
- ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
- welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.