Verkehrsplanung
Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) und der Bundeswasserstraßen. Eigentümer der Bundesschienenwege sind die Eisenbahnen, an denen der Bund die Mehrheit hat – diese werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt.
Die Bundesverkehrswegeplanung ist die verkehrsträgerübergreifende Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Sie umfasst den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrt. Für jeden dieser Verkehrsträger liegen der Bundesverkehrswegeplanung Bedarfspläne zugrunde. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Investitionspolitik des Bundes. Er wird von der Bundesregierung in der Regel für zehn Jahre aufgestellt.
Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2003 umfasst das Investitionsvolumen bis 2015 und ordnet die erfassten Projekte in Dringlichkeitsstufen. Für Vorhaben des "vordringlichen Bedarfs" besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Der "weitere Bedarf" enthält Vorhaben, deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen ist, deren Investitionsvolumen aber den Finanzrahmen bis 2015 überschreiten.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010
Der Generalverkehrsplan 2010 wurde vom Ministerrat am 14. Dezember 2010 beschlossen. Er bildet die Grundlage für die künftige Verkehrspolitik des Landes und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige nachhaltige Mobilität. Er löst den Plan von 1995 ab.
Der Generalverkehrsplan berücksichtigt alle Verkehrsträger und Verkehrsarten und die sich abzeichnenden Veränderungen, wie zum Beispiel:
- die Zunahme des Transitverkehrs
- den demografischen Wandel
- die Weiterentwicklung in der Güterverkehrslogistik
- die Zunahme des Luftverkehrs
- die höheren Anforderungen nach Schutz vor Verkehrslärm
- den Klimaschutz
und viele weitere Aspekte.
Tipp: Weitere Informationen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Planfeststellungsverfahren und Beteiligungsrechte des Bürgers
Wenn beispielsweise eine neue Straße gebaut werden soll, muss ein solches Bauvorhaben in der Regel von vielen unterschiedlichen Stellen genehmigt werden. Zu diesem Zweck wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf
- Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Stellen eingeholt werden,
- der Plan öffentlich für eine bestimmte Zeit ausgelegt und
- dieser danach in einem ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin diskutiert wird.
Nach Abschluss der Erörterungen ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, sofern über das Bauvorhaben positiv entschieden wird. Der Beschluss wird für zwei Wochen ausgelegt. Alle davon Betroffenen können den Planfeststellungsbeschluss in dieser Zeit einsehen. Erst danach gilt er als zugestellt.
Als betroffener Bürger oder betroffene Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, indem Sie beispielsweise im Rahmen der ersten Planauslegung Einwendungen vorbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Ausführliche Informationen zu dem oben skizzierten Verlauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie im Onlineauftritt der Regierungspräsidien.