Selbständigkeit in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dieses bei der Stadt oder Gemeinde Ihrer neuen Betriebsstätte anmelden.
Es gibt in Deutschland erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie daher, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung, eine behördliche Erlaubnis.
Angehörige freier Berufe müssen die Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden.
Rechtsformen für Unternehmen
Bevor Sie sich in Deutschland selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten.
Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in Deutschland sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH Co. KG
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Verfahren
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
- Gewerbe anmelden
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen