Rentenversicherung
Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen Sie im Land Ihrer Beschäftigung ein. Wenn Sie also in Frankreich Ihren Arbeitsort haben, zahlen Sie dort automatisch in die Rentenversicherung ein.
Haben Sie in mehreren Staaten in die dortige Rentenversicherung eingezahlt, bekommen Sie auch aus diesen Staaten eine Rente, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Um einen Anspruch auf Rentenzahlungen zu haben, müssen Sie bestimmte Mindestversicherungszeiten und Altersgrenzen erreichen.
Um die Renten zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Träger im Staat Ihres Wohnsitzes stellen.
Sie können den Antrag
- beim Versicherungsamt einer Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
- bei einem Versichertenberater oder einer Versichertenberaterin oder
- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellen.
Diese Stellen leiten den Antrag dann an den zuständigen Träger weiter.
Sie müssen nicht in jedem Staat, in dem Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, einen gesonderten Antrag stellen. Es reicht, wenn Sie in Ihrem Antrag die in anderen Staaten geleisteten Versicherungszeiten angeben.
Achtung: Beachten Sie dabei, dass der Rentenbeginn in Frankreich beziehungsweise Deutschland unterschiedlich sein kann. Wenn beispielsweise Ihre französische Rente früher beginnt, können Sie Ihren Rentenantrag vorerst darauf beschränken und die deutsche Rente zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Auch dieser Antrag sollte bei dem zuständigen Träger in Deutschland gestellt werden.
Das französische Rentensystem besteht aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversicherung. Die Grundversorgung wird von der Landeskasse für die Altersversicherung der Arbeitnehmer Caisse Nationale d"Assurance Vieillesse des Travailleurs Salariés (CNAVTS) und den regionalen Krankenkassen abgedeckt. Die Zusatzversicherung wird von den Verbänden Association des Régimes de Retraite (ARRCO) und Association des Institutions de Retraite des Cadres (AGIRC) getragen.
Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Altersrentenversicherung beziehen.