Rechte und Pflichten des Gegenvormundes
Das Familiengericht kann zusätzlich zum Vormund einen Gegenvormund bestellen. Es soll einen solchen bestellen, wenn mit der Vormundschaft eine Vermögensverwaltung verbunden ist.
Auf die Bestellung eines Gegenvormundes kann das Familiengericht verzichten, wenn
- die Vermögensverwaltung nicht erheblich ist oder
- die Vormundschaft von Mitvormündern gemeinschaftlich geführt wird.
Der Gegenvormund hat die Funktion eines Kontrollorgans. Er soll darauf achten, dass die Vormundschaft pflichtgemäß geführt wird.
Hinweis: Das Jugendamt kann Gegenvormund sein, wenn es nicht selbst Vormund ist. Ist es selbst Vormund, kann kein Gegenvormund bestellt werden.
Ist das Jugendamt Vormund oder Gegenvormund, kann das Vermögen des Mündels ausnahmsweise auch bei der Körperschaft angelegt werden, bei der das Jugendamt errichtet ist. Dafür muss die Vermögensanlage dem Grundsatz der sicheren und verzinslichen Anlageform entsprechen.
Gibt es mehrere Vormünder, die die Vormundschaft nicht gemeinschaftlich führen, kann das Gericht einen Vormund zum Gegenvormund des anderen bestellen.
Der Vormund muss ihm Auskunft über die Führung der Vormundschaft erteilen und diesbezügliche Dokumente vorzeigen.
Hat der Gegenvormund den Verdacht, dass der Vormund seine Pflichten nicht erfüllt, muss er das Gericht darauf aufmerksam machen und ein Einschreiten empfehlen. Außerdem muss er jeden Umstand mitteilen, infolge dessen das Amt des Vormundes endet oder die Entlassung des Vormundes erforderlich wird (zum Beispiel Krankheit oder Tod des Vormundes).