Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo"
Die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich:
- Überschreitungen gesetzlich festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen und
- das Vorhandensein eines nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs oder
- unter bestimmten Voraussetzungen alle sonstigen gravierenden Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen.
Der Verdacht eines Verstoßes muss auf Grund von Tatsachen hinreichend begründet sein.
- Untersuchungsergebnisse müssen durch eine zweite Untersuchung abgesichert sein. Die amtlichen Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchungslaboratorien des Landes sind entsprechend geprüft und akkreditiert. Sie erfüllen mit ihrer bestehenden Untersuchungspraxis die genannten Anforderungen.
- Sonstige Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, müssen
- in erheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und
- es muss ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten sein.
Die zuständige Behörde, die die zu veröffentlichenden Ergebnisse feststellt:
- für Untersuchungsergebnisse von Lebensmitteln: das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- für sonstige gravierende Verstöße bei Lebensmitteln: die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis, das ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung
- für Untersuchungsergebnisse und sonstige gravierende Verstöße bei Futtermitteln: das zuständige Regierungspräsidium.
Wenn bei Kontrollen und Probenahmen Ergebnisse festgestellt werden, die die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllen, müssen die Betroffenen angehört werden. Nach Abschluss dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens werden die Daten veröffentlicht.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort können Sie alle von Behörden des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten Kontrollergebnisse gebündelt finden und abrufen.
Die Daten werden nach Ablauf eines halben Jahres nach Veröffentlichung der Information gelöscht.