Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung
Der Sozialstaat Deutschland hat ein umfassendes Netzwerk geknüpft. Der wichtigste Teil dieses Netzes ist die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung werden im Allgemeinen gerechnet:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Hinweis: Angesichts der Vielzahl der in diesen Bereichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist es hier nicht möglich, auf sämtliche Einzelheiten und Besonderheiten einzugehen. Sofern Sie Auskunft, Aufklärung oder Beratung zu bestimmten Themenbereichen (z.B. versicherter Personenkreis, Leistungsansprüche) wünschen, wird Ihnen empfohlen, sich an die entsprechenden Versicherungsträger zu wenden.
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Ortskrankenkassen
- Betriebskrankenkassen
- Innungskrankenkassen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Ersatzkassen
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.
Träger der Unfallversicherung sind:
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften
- die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- die Versicherungsträger der öffentlichen Hand wie bespielsweise Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte sind
- in der Rentenversicherung:
- die Regionalträger
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte:
- die landwirtschaftlichen Alterskassen
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis: Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche oder ergänzende Versicherungen von privaten Anbietern abzuschließen. Über die Zweckmäßigkeit sollten Sie sich aber auch hier zunächst umfassend informieren.