Integrationsfachdienste
Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber.
Die IFD kümmern sich um schwerbehinderte Menschen, bei denen eine intensive persönliche Begleitung auf dem Weg in eine Beschäftigung oder zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist. Zu dieser Zielgruppe gehören zum Beispiel seelisch oder geistig behinderte Menschen oder Sinnesbehinderte.
Die Integrationsfachdienste sind für die Vermittlung von Schülern mit anerkannter Schwerbehinderung aus den SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum; ehemals Sonderschule) und inklusiver Beschulung und für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aus Werkstätten für Behinderte zuständig.
Vermittlung:
Die IFD
- unterstützen bei der beruflichen Orientierung,
- beraten über finanzielle Zuschüsse bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen,
- klären den Förderbedarf.
Beratung und Begleitung:
Die IFD
- unterstützen die Arbeitgeber beim Beantragen dieser Leistungen und
- bleiben auch über die Einarbeitungsphase Ansprechpartner für die behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber
Die Integrationsfachdienste werden vor allem vom KVJS-Integrationsamt, aber auch den Agenturen für Arbeit und den Rehabilitationsträgern wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung beauftragt.