Fachdienste des Integrationsamtes
Die Behinderungsarten, beruflichen Tätigkeiten und Arbeitsplatzbedingungen sind vielfältig. Das Integrationsamt hat deshalb Fachdienste eingerichtet. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis.
Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören vor allem
- Schwerbehinderte Menschen
- mit einem besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
- die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
- schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger.
Aufgaben
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste sind entweder Spezialisten für bestimmte Behinderungsarten, zum Beispiel Fachdienste für Hörgeschädigte, Blinde, Suchtkranke oder befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe.
Der technische Beratungsdienst hat vor allem die Aufgabe,
- behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen zu ermitteln,
- Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld durch Vorschläge zu technischen/organisatorischen Maßnahmen (wie Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Einsatz technischer Arbeitshilfen) an die Behinderung des Mitarbeiters anzupassen,
- bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitzuwirken, die eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen,
- schwerbehinderte Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen ) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe) zu unterstützen sowie
- Seminare und Bildungsangebote für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben und Dienststellen befasste Mitarbeiter durchzuführen
Weitere Aufgaben sind fachtechnische Hilfestellungen bei der Schaffung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen, wie zum Beispiel Werkstätten für behinderte Menschen oder Schulen.
Der Technische Beratungsdienst wirkt an der Entscheidung des Integrationsamtes über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit.
Im Kündigungsschutz nimmt er für seinen Bereich gutachterlich zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung. Dies gilt, soweit dabei Fragen vor allem der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung, der beruflichen Qualifikationsanforderungen alternativer Arbeitsplätze zu klären sind.