Corona - Schul- und Kitaschließungen
- Alle Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.
- Der Studienbetrieb an den Hochschulen und Akademien des Landes wird bislang bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Der Online-Studienbetrieb ist weiterhin möglich.
- Die Wohnheime, in denen Minderjährige wohnen, bleiben geöffnet.
- Auch die Wohnheime für Menschen, die auf einer sonderpädagogischen Schule sind, bleiben geöffnet.
- Die Schulen, in denen Kranken- und Altenpfleger ausgebildet werden, bleiben ebenfalls geöffnet.
- Für einige Kita-Kinder und für Schulkinder bis zur Klasse 6 gibt es eine Notbetreuung, damit die Eltern arbeiten können.
- Aber dazu müssen es Kinder von Alleinerziehenden sein, die in wichtigen Berufen arbeiten. Also zum Beispiel Kinder von Krankenpflegern oder Ärzten. Um welche Berufe es dabei geht, ist in der Verordnung geregelt.
- Auch wenn beide Eltern in solchen Berufen arbeiten, können sie ihre Kinder in die Notbetreuung geben.
- Kinder, die Kontakt mit jemandem hatten, der sich angesteckt hat, dürfen nicht in die Notbetreuung.
- Auch Kinder, die in den letzten zwei Wochen in einem Gebiet waren, in denen es viele Corona-Fälle gibt (sogenanntes „Krisengebiet“), dürfen nicht in die Notbetreuung.