Corona-Virus - Passierscheine
Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt unabhängig von der Staatsangehörigkeit zulässig.
Seit dem 18. März 2020 gibt es eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung.
Innerdeutsch gibt es keine Passierscheine, da es keine allgemeine Ausgangssperre gibt.