Berufliche Anerkennung
Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.
Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.
Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:
- Erzieher und Erzieherinnen
- Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
- Diplomsportlehrer und Diplomsportlehrerinnen im freien Beruf
- Turnlehrer und Turnlehrerinnen im freien Beruf
- Sportlehrer und Sportlehrerinnen im freien Beruf.
Im Landesgesundheitsamt wird das Bewertungsverfahren für Altenpfleger und Altenpflegerinnen durchgeführt.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.
Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.