Beratung und Hilfe
Jugendamt
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
Sie haben einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.
Kinder- und Jugendnotdienst
Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den Heranwachsende im Notfall anrufen können. Die Telefonnummer erhalten Sie beim Jugendamt.
Rat und Hilfe am Telefon und im Internet:
- Telefon des Vertrauens, Telefonseelsorge
Beratung rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 - Elterntelefon montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr, dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr:
0800 111 0 550 - Kinder- und Jugendtelefon sowie E-Mail-Beratung montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr: 116111
- BKE.Beratung.de
Professionelle Beratung für Jugendliche und Eltern bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) via Internet.
Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und kostenlos.
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Verfahren
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen