Adoption, Pflegschaft und Vormundschaft
Im Mittelpunkt der Adoption stehen das Kindeswohl und die volle Integration des Kindes in die neue Familie.
Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer Pflegeeltern anzuvertrauen, ist dies in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.
Für Minderjährige ohne Eltern bestellt das Gericht in der Regel einen Vormund. Dieser übernimmt die elterlichen Pflichten bis zur Volljährigkeit. Als Eltern können Sie eine Person Ihres Vertrauens als gewünschten Vormund bestimmen und diese in ihre letztwillige Verfügung aufnehmen.