Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtlicheStreitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





  • Hausanschrift
  • - vorübergehend - Schellingstraße 15
  • 70174 Stuttgart
  • Öffnungszeiten
  • Sprechzeiten der Service-Einheiten:
    Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
    und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:
    Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
    und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Behördenschlüssel
  • 05510400